5.1 Aufwandsentschädigung
Die Aufwandsentschädigung („AE“) ist eine Vergütung, die bei der Meldung von Schadenfällen von Versicherten in Deutschland über die Plattform als Ausgleich für Aufwendungen des Empfängers, und die dadurch zugleich bewirkte Reduzierung des administrativen Aufwandes (z. B. Datenerfassung, Datenübernahme, schnellere Auftragsbearbeitung) bei CARGLASS, in Form von Geld- oder Sachleistungen gewährt wird.
CARGLASS zahlt eine AE an einen Versicherungsvermittler, sofern eine entsprechende Vereinbarung mit der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, oder Duldung durch diese, vorliegt.
Versicherungsmakler erhalten in der Regel auch ohne eine solche Vereinbarung die Möglichkeit des Erhalts einer AE.
Der Nutzer versichert, dass er seinen Hauptnutzer jeweils über die Annahme der AE informiert hat und dieser damit einverstanden ist, bzw. die Annahme der AE duldet. Der Hauptnutzer versichert dies für seine Versicherungsgesellschaft.
5.2. Zahlungsmodelle
Die Höhe der AE richtet sich nach dem für den Nutzer einschlägigen Zahlungsmodell das sich nach der Versicherungsgesellschaft des Versicherten (Kunden) richtet. Die AE ist in der Regel pro Schadensereignis auf einen Betrag von 20 € begrenzt.
Folgende Modelle existieren derzeit:
- Auszahlung per Banküberweisung (Zahlungsläufe in der Regel 2x monatlich zum 15. und zum 30. eines Monats) auf das Konto des jeweiligen Hauptnutzers
- Punktekonto zur Einlösung gegen Einkaufsgutscheine (1 Punkt = 1 €, keine Umwandlung in Überweisung möglich)
Die jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuer ist in der AE bereits enthalten.
Im Falle der Teilnahme an der Variante Auszahlung per Banküberweisung verpflichtet sich der Hauptnutzer, jede Änderung seiner Bankverbindung CARGLASS schriftlich oder per Mail an
vertrieb@carglass.de unter dem Betreff
„Änderung Bankverbindung, Vermittlungen“ unverzüglich mitzuteilen. CARGLASS wird nicht vor jeder Auszahlung bei dem Hauptnutzer dessen aktuelle Bankverbindung verifizieren.
5.3 Wann wird eine AE gewährt?
Die AE wird im Zusammenhang mit der Abwicklung von Schadenfällen unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Der abzuwickelnde Auftrag ist ein Glasschaden an der
• Windschutzscheibe,
• Seitenscheibe oder
• Heckscheibe
eines Fahrzeugs, der bei CARGLASS in Deutschland durch Reparatur oder Austausch behoben und abgerechnet wird. Die Abwicklung eines geringfügigen Glasschadens, der keine Reparatur oder einen Scheibentausch erfordert, sogenannter „Abplatzer“, berechtigt nicht zu einer AE. Glasschäden an Spiegeln, Scheinwerfern und Glasdächern berechtigen ebenfalls nicht zu einer AE.
Es muss eine gültige Meldung des Schadenfalles vor Anzeige des Kunden an CARGLASS durch Eingabe aller relevanten Daten über die Eingabemaske des Portals erfolgen. Die Meldung muss einen Mindestumfang an Daten aufweisen, der durch vorgegebene Pflichtfelder bestimmt wird. Meldungen können von CARGLASS noch bis zum Ablauf des auf den Tag der Auftragserfassung folgenden Werktages (beinhaltet auch Samstage) innerhalb der Servicezeiten von CARGLASS (von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr) berücksichtigt werden. Erfolgt die Meldung außerhalb dieser Frist, wird auch bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen keine AE gewährt.
Tritt der Fall ein, dass ein Glasschaden von mehr als einem AE-Berechtigten gemeldet wird, so erhält diejenige Partei die AE für den konkreten Schadenfall, deren Meldung zum früheren Zeitpunkt bei CARGLASS eingeht.
Die AE wird pro Fahrzeug gezahlt. Meldungen von mehreren gleichzeitig abgewickelten und abgerechneten Glasschäden an einem Fahrzeug, bspw. Windschutz- und Seitenscheibe, werden als einheitliche Meldung behandelt und berechtigen nur zum Erhalt einer AE.
Die AE wird nur einmal pro Schadenereignis gewährt. Sollte bspw. die Windschutzscheibenreparatur nicht erfolgreich sein, und nachfolgend ein Austausch erforderlich werden, so gilt dies als ein einheitliches Schadenereignis.
Die AE wird bei Vorliegen aller Voraussetzungen fällig mit Rechnungstellung durch CARGLASS gegenüber dem Kunden.
5.4 Verzicht auf und Verfall der AE; Übertragbarkeit
Ein Verzicht des Berechtigten auf die AE ist jederzeit möglich und wird von CARGLASS in der Kundendatenbank vermerkt.
Im Benutzerkonto mit der Meldung gutgeschriebene Punkte können innerhalb von 24 Monaten eingelöst werden. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das jeweilige Punkteguthaben.
AE-Ansprüche sind nicht übertragbar und nicht vererbbar.